AGB Veranstalter
Lieber TRAVELCENTIVE Kunde
wir müssen Sie vor Abschluss eines Reisevertrages mit uns, der nach europäischem Recht als Pauschalreise zu qualifizieren ist sowohl über Einzelheiten zu dieser Pauschalreise, die für Sie erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die wesentlichen Informationen zum Ablauf und den Inhalten Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der von uns ausgeschriebenen Reisen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 haben wir auf unserer Website und in der Buchungsbestätigung das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt bzw. beigefügt.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns der INSPIRE Germany GmbH als verantwortlichem Reiseveranstalter– im folgenden INSPIRE genannt - zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Darüber hinaus gelten bei regulären Linienflügen mit internationalen Fluggesellschaften die jeweiligen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
Bitte lesen Sie daher vor Ihrer Buchung aufmerksam unsere Geschäftsbedingungen, denn sie regeln die zwischen Ihnen und INSPIRE entstandenen vertraglichen Beziehungen.
Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und sind für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln nicht bindend.
Zur Absicherung Ihrer sämtlichen Reiserisiken empfehlen wir jedem Reisenden unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch- sowie einer Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten eines Krankentransportes.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie INSPIRE den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an und bestätigen uns dabei zugleich die Kenntnisnahme der oben genannten, vorvertraglichen Informationen. Die Anmeldung ist auch schriftlich, oder telefonisch möglich, erfolgt aber in der Regel elektronisch über unsere Buchungsplattform. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Grundlage Ihrer Reiseanmeldung ist die Reiseausschreibung auf unserer Webseite. Der Pauschalreisevertrag kommt mit der Annahme durch INSPIRE zustande. INSPIRE wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt noch keine Annahme des Pauschalreisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch die unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt, oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und INSPIRE ein Pauschalreisevertrag zustande gekommen.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von INSPIRE vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. INSPIRE ist während dieser Zeit an dieses Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Pauschalreisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.
Nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z. B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), besteht kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung/Sicherungsschein
Mit Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des obligatorischen Sicherungsscheins wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises gemäß §651 r BGB iVm Art.252 EGBGB sofort, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Bestätigung fällig. Wenn Sie die Zahlart „Travelcard“ als ihr bevorzugtes Zahlungsmittel wählen, wird Ihr Guthaben der Travelcard in der von Ihnen bestimmten Höhe als Zahlung auf den Reisepreis verrechnet. Soweit der Reisepreis Ihr Travelcard Guthaben übersteigt, wählen Sie für den Restbetrag ein anderes angebotenes Zahlungsmittel. Dann erwartet INSPIRE den Geldeingang als verbucht zum jeweils vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Soweit wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir bei Nichtleistung der Anzahlung berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
Die Restzahlung wird 60 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Bitte beachten Sie unbedingt den mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermin für die Restzahlung auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Fälligkeitstermin nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt INSPIRE dies zur Kündigung des Pauschalreisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. INSPIRE ist dazu berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung unter den Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zu verlangen.
Haben Sie Ihre Reise erst 30 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen.
Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein, mit dem Ihr gezahltes Geld in der vertraglich vereinbarten Höhe im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von INSPIRE abgesichert ist. Zur Absicherung Ihrer Kundengelder hat INSPIRE eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung AG abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von INSPIRE und geht Ihnen mit der Reisebestätigung zu.
3. Reiseprogramm und Reisepreis
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung der Pauschalreise z.B. im Angebotsflyer, als Anlage unseres Angebots per PDF, auf unserer Webseite, oder allen sonstigen Medien, in denen wir unser Angebot üblicherweise vollständig darstellen sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Die Kosten für Nebenleistungen — sofern nicht anders angegeben — gehen zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet.
4. Reiseprogrammänderung
a) vor Vertragsschluss
Die Reiseausschreibungen sind für INSPIRE bindend, soweit sie Grundlage des Pauschalreisevertrages geworden sind. INSPIRE behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen an der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die INSPIRE Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei Rundreisen, Studienreisen und Kreuzfahrten sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des örtlichen Straßenverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Fahrt- oder Wegroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein INSPIRE bzw der lokale Leistungsträger von INSPIRE.
Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist INSPIRE verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
b) nach Vertragsschluss
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und behält sich INSPIRE ausdrücklich vor, soweit diese Änderungen gem. §651 f Abs.2 BGB unerheblich sind. Kann INSPIRE die gebuchte Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung (z.B. die Streckenführung von Flügen, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge, Änderungen der Fahrtrouten und wesentliche Änderungen der Unterkünfte oder der Reiseroute insgesamt), oder nur unter Abweichung von einer zwischen INSPIRE und Ihnen gesondert getroffenen vertraglichen Abrede erbringen, ist INSPIRE berechtigt, Ihnen vor Reisebeginn eine entsprechende Vertragsänderung, oder wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Reise (Ersatzreise) anzubieten. Sie haben in einem solchen Fall mit Zugang unseres geänderten Vertragsangebotes binnen 7 Tagen das Recht, von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurück zu treten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. Über diese Frist klären wir Sie in dem Änderungsangebot ausdrücklich auf. Daher gilt die angebotene Vertragsänderung als angenommen, wenn Sie uns nicht innerhalb dieser gesetzten Frist mitteilen, dass Sie kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten möchten, oder die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen.
Die geänderte Leistung tritt dann an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.
5. Rücktritt, Umbuchung, Vertragsübertragung, Namensänderung durch den Reisenden
a) Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt INSPIRE Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei INSPIRE.
Treten Sie vom Pauschalreisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann INSPIRE angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von INSPIRE berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen.
Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die INSPIRE im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:
Vom 45. — 31. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises.
Vom 30. — 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
Vom 14. — 7. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises.
Vom 6. — 3. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises.
No Show (Nichtantritt der Reise am Abreisetag) 95% des Reisepreises.
INSPIRE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit INSPIRE nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist INSPIRE verpflichtet, die geforderte Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.
Abweichend von Ziffer 5.a. kann INSPIRE keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
b) Umbuchung
Umbuchungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseprogramms, des Ortes des Reiseantritts, des Hotel, der Unterbringung oder des Rundreiseprogramms, oder der Beförderungsart. Sie gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.
c)Vertragsübertragung gemäß § 651e BGB:
Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die INSPIRE zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. INSPIRE kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst INSPIRE als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, insbesondere für die Änderung der Tickets des Beförderers und Gebühren der jeweiligen Leistungsträger Diese Mehrkosten sind nur zu zahlen, wenn sie entstanden und Ihnen von INSPIRE nachgewiesen sind. INSPIRE berechnet Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100 pro Person.
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen.
d) Namensänderung
Bei Reiseanmeldung muss INSPIRE Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeter Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch INSPIRE sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderungen bei den Beförderern sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Ticketausstellung erhebt INSPIRE 100,- EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Plätze zusätzliche Beförderungsaufpreise an.
6. Teilnahmebeschränkungen und Mitwirkung des Teilnehmers
a) Zusicherung durch den Tourteilnehmer und besondere Weisungsrechte des Reiseleiters/Tourguides
Der Tourteilnehmer sichert zu, körperlich und geistig fit für die gebuchte Reise/ Schulung etc zu sein. Der Reiseleiter/Tourguide ist berechtigt bei erkennbarer Untauglichkeit (z.B. durch Übermüdung, physische Überbeanspruchung, Alkohol-oder Drogenkonsum) und sowie bei unzureichender Fitness den Tour-Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Tour / Schulung auszuschließen.
Dies gilt ebenfalls, sofern der Tourteilnehmer mehrfach gegen Verhaltensregeln oder Anweisungen und Schutzvorschriften, die ihm vom Reiseleiter/ Tourguide übermittelt werden, verstößt, oder die übrigen Tourteilnehmer, oder die ordnungsgemäße Durchführung der Rundreise, durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt werden. Eine Teil-Erstattung des Reisepreises erfolgt bei solchen verhaltensbedingten Kündigungen des Reisevertrages nicht.
b) Erhöhtes Risiko
Dem Tourteilnehmer ist bewusst, dass bei Rundreisen insbesondere durch dem Tourteilnehmer unbekanntes Terrain neben den normalen Gefahren und Risiken einer Rundreise und der gefahrgeneigten Teilnahme am Straßenverkehr besondere Gefahren und Risiken auftreten können. Dies sind neben einer unter Umständen ungewohnten hohen physischen Belastung insbesondere plötzlich auftretende extreme Wetterverhältnisse, welche nicht immer mit denen des Heimatlandes zu vergleichen sind. Diese Touren bergen zudem Risiken wie mögliche Entfernung zur nächsten adäquaten medizinischen Versorgung, auftretende Schwierigkeiten beim Transport im Falle von Krankheit oder eines Unfalls usw. Der Tourteilnehmer ist sich dieser Risiken bewusst und nimmt diese vorbehaltlos durch seine Buchung in Kauf.
c) Besondere Wetterbedingungen
INSPIRE sucht seine angebotenen Tourtermine so aus, dass die Wetterbedingungen für einen Aufenthalt / Tour im jeweiligen Tourgebiet nach langjährigen statistischen Klimawerten möglichst günstig liegen. Tatsächlich eintretende Schlechtwetterbedingungen liegen jedoch nicht in der Verantwortung von INSPIRE, insofern hat der Tourteilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tourpreises.
7. Rücktritt und Kündigung durch INSPIRE
INSPIRE kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Pauschalreisevertrag kündigen:
a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der INSPIRE Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie verhaltensbedingt die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch INSPIRE nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (siehe Ziffer 6a). INSPIRE behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die INSPIRE aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der INSPIRE von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
c) ebenfalls verhaltensbedingt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe und Ähnliches bei sich führen, oder dieses versuchen; ferner, wenn Sie Drogen konsumieren oder bei sich führen, bzw. Straftaten während der Reise begehen. Eine berechtigte Kündigung liegt auch im Fall des Vorliegens eines Versuches der vorgenannten Handlungen vor.
d) Wenn Sie unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht haben oder auf entsprechenden Antiterror-/Sanktionslisten der EU oder der OFAC stehen.
8. Kündigung des Pauschalreisevertrages wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Wird INSPIRE vor Reiseantritt infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Durchführung und Erfüllung Ihres Pauschalreisevertrages gehindert, kann INSPIRE unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund den Rücktritt Ihnen gegenüber erklären. INSPIRE zahlt dann den eingezahlten Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zurück. INSPIRE behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen bzw deren Planung und Vorhaltung eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
9. Gewährleistung
a) Mängelanzeige/Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so haben Sie INSPIRE den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie die Mängelanzeige schuldhaft, sind Sie nicht mehr berechtigt Ihre Rechte auf Minderung und Schadensersatz geltend zu machen
Sie haben INSPIRE eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die sofortige Abhilfe ist notwendig, oder wird durch INSPIRE verweigert. INSPIRE kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Ihr Abhilfeverlangen können Sie direkt an INSPIRE richten:
INSPIRE Germany GmbH
Terminalstr.18
85356 München
e-mail: travelcentive@travelbyinspire.com
Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von INSPIRE nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen INSPIRE anzuerkennen.
b) Minderung des Reisepreises, §651 m BGB.
Sie können eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.
c) Kündigung des Pauschalreisevertrages, § 651 l BGB
Leistet INSPIRE innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Die Mehrkosten der Rückbeförderung hat INSPIRE zu tragen. Fälle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die keine Reiseleistungen von INSPIRE betreffen, berechtigen den Kunden nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Pauschalreisevertrag.
d) Schadensersatz, § 651 n BGB
Verletzt INSPIRE schuldhaft Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag, so ist INSPIRE Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 9.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
10. Verjährung
Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651j BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.
11. Haftung von INSPIRE
INSPIRE haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von INSPIRE herausgegebenen Prospekten, die von INSPIRE Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
12. Beschränkung der Haftung
a) vertraglich
Die vertragliche Haftung von INSPIRE ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von INSPIRE herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit INSPIRE für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) gesetzlich
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen INSPIRE ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit INSPIRE vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.
c) für Fremdleistungen
INSPIRE haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von INSPIRE lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Festivals, externe Schulungen und Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).
13. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
INSPIRE steht dafür ein Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vorvertraglich sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Jeder Reisende (auch Kinder) aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Reisen in Europa. INSPIRE haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch INSPIRE bedingt sind. Sollten Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstige Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass Sie deshalb an der Reise gehindert sind, so kann INSPIRE den Transport bzw. Weitertransport ohne Ausgleichspflicht verweigern und Sie mit den entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 5.a dieser Reisebedingungen belasten. Ihnen steht in diesem Fall das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
Sind für die Einreise in ein Land, das von der Reise berührt wird, von Ihnen Einreisegebühren, oder ähnliche Abgaben zu entrichten oder sind kostenpflichtige Reisedokumente (z. B. Visum) erforderlich, deren Besorgung INSPIRE für alle Passagiere übernommen hat, so ist INSPIRE berechtigt, hierfür anfallende und verauslagte Kosten Ihnen weiterzubelasten.
14. Versicherungen
Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversich- erungen sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungs- beschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen Versicherung dringend.
15. Sonstiges / Datenschutz
Sie stellen INSPIRE im Rahmen Ihrer Buchung personenbezogene Daten zur Verfügung, die INSPIRE zur Abwicklung der Reise benötigt. INSPIRE wickelt den Buchungsauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Basis der DSGVO ab. INSPIRE nutzt Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung Ihrer Aufträge, Anforderungen und Wünsche und ggfls. zu Zwecken der eigenen Marktforschung. Nur dann, wenn Sie INSPIRE zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt INSPIRE diese Daten auch für produktbezogene Umfragen und Marketingzwecke. INSPIRE weist darauf hin, dass INSPIRE Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und/oder E-Mail-Adresse zum gelegentlichen Versand von Informationen,z.B. Newsletter per E-Mail und/oder per Post verwendet. Die Verwendung Ihrer Daten zum Zwecke der Zusendung dieser Informationen erfolgt nur, wenn Sie die Zusendung über eine INSPIRE Internetseite angefordert haben. Der Verwendung Ihrer Daten für diese Zwecke können Sie jederzeit widersprechen, indem Sie den Versand der Informationen abbestellen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich an die Unternehmen weitergegeben, die an der Buchung beteiligt sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Verpflichtung übermittelt INSPIRE Ihre Daten nicht an Dritte. Näheres finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://www.travelbyINSPIRE.de/datenschutz
16. Information über Verbraucherstreitbeilegung
INSPIRE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass INSPIRE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen für INSPIRE verpflichtend würde, informiert INSPIRE die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. INSPIRE weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. (online verlinken)
17. Gerichtsstand/Rechtswahl
Gerichtsstand für Klagen gegen INSPIRE ist München. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und INSPIRE findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen INSPIRE im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalreisevertrages zur Folge.
Reiseveranstalter der angebotenen Pauschalreisen ist:
INSPIRE Germany GmbH
Terminalstr.18
85356 München
Deutschland
E-Mail: travelcentive@travelbyinspire.com
E-Mail: travelcentive@travelbyinspire.com
Internet: www.travelcentive.com
Geschäftsführer: Richard Buxton
Handelsregister : AG München HRB 294414 ,
-Stand April 2025-
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen INSPIRE Germany GmbH. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen INSPIRE über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz
INSPIRE Germany GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der
R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0800 533-1112
Fax: 0611 533-4500
E-Mail: ruv@ruv.de
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0800 533-1112
Fax: 0611 533-4500
E-Mail: ruv@ruv.de
abgeschlossen.
Die Reisenden können die R+V Versicherungs AG kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von INSPIRE Germany GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist.